Gefahr, dass ein Vertragspartner größere Risiken eingeht oder generell eigennützig handelt, weil sein Beitrag hierzu bzw. Verantwortlichkeit hierfür von der anderen Seite aus verschiedenen Gründen nicht kontrolliert werden kann. Dieses moralische Risiko (auch: moralische Versuchung), was beim besser informierten Vertragspartner unterstellt wird, ist dann beispielsweise ein Thema, wenn der Vertrag regelt, dass eventuelle negative Folgen der eigenen Handlung vom anderen Vertragspartner übernommen werden. Beispiel: Ein Versicherungsnehmer ist durch eine Vollkaskoversicherung vor finanziellem Schaden am eigenen Auto umfassend geschützt und zeigt ein riskanteres Fahrverhalten als ohne diesen Versicherungsschutz. Generell wird damit die bewusste Suche des eigenen Vorteils zulasten anderer (des Kollektivs) in bestimmten Situation angesprochen.