Ein Spektrum pauschal akzeptierter Verhaltensweisen von Vorgesetzen, in dem verschiedene Arten der zielorientierten Steuerung möglich sind. So lange sich Einflussversuche in diesem Rahmen bewegen, sind die Adressaten hiervon nicht notwendigerweise an näheren Begründungen interessiert und leisten bereitwillig Gefolgschaft (Gehorsam). Erzeugt wird dieser Effekt im Wesentlich durch das über Arbeitsverträge abgesicherte Direktionsrecht – also der Befugnis, Arbeitnehmern Anweisungen zu erteilen.